1. Anmeldung

Vertragsabschluss Mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung kommt zwischen Ihnen (Kunde/Kundin) und Segelschule Sempachersee ein Vertrag zustande. Bei der Buchung eines Hochseetörns, eines Kurses oder einer Charteryacht mit einem Skipper der Segelschule Sempachersee senden wir Ihnen per E-Mail oder per Post ein Formular „Anmeldung für Hochseetörn“, welches Sie bitte innert 7 Tagen ausgefüllt und unterzeichnet an uns zurück mailen oder senden. Die Daten werden für die Erstellung der Crewlisten benötigt.

2. Preise

Bei nachträglicher Preiserhöhung von Charter- und Transportunternehmen, bei neu eingeführten oder erhöhten Abgaben oder Gebühren (z.B. Flughafentaxen), bei erheblichen Wechselkursänderungen, bei Mehrwertsteuern und dgl. können wir die Preise erhöhen. Programm- und Preisänderungen sind nicht wahrscheinlich, bleiben aber ausdrücklich vorbehalten.

3. Zahlung

  • 3.1 Bei Erhalt der Bestätigung/Rechnung ist pro Person eine Anzahlung fällig. Die Restzahlung hat bis spätestens 90 Tage vor Reiseantritt zu erfolgen. Bei kurzfristigen Buchungen von weniger als 12 Wochen vor Reisebeginn, ist der ganze Betrag bei Erhalt der Bestätigung/Rechnung fällig.
  • 3.2 Werden wir beauftragt zusätzlich zum gebuchten Törn oder der Charteryacht die Hin- und Rückreise oder allfällige Anschlussferien zu buchen, ist dies als kostenpflichtige Service- und Transport- oder Zusatzleistung zu betrachten. Alle Transport- (wie Flug, Zug, Fähre) und Zusatzleistungen (wie Hotel, Mietauto, Arrangements) werden nach der Buchung sofort in Rechnung gestellt. die Segelschule Sempachersee tritt in diesem Fall nur als Vermittler auf und es gelten ausnahmslos die Geschäftsbedingungen der jeweiligen Transportgesellschaften bzw. Leistungsträger.

4. Annullation und Umbuchungen

  • 4.1 Bei Annullationen/Umbuchungen erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von CHF 120.- pro Person, maximal jedoch CHF 200.- pro Auftrag. Diese Bearbeitungsgebühr ist durch keine Versicherung gedeckt.
  • 4.2 Bei gebuchten Leistungen, welche durch uns vermittelt werden, gelten die Annullations- und Umbuchungsbedingungen der entsprechenden Leistungsträger (wie z. Bsp. Vercharterer, Schiffseigner, Transportgesellschaften, Hotels). Zusätzlich verrechnen wir für unsere Umtriebe eine Bearbeitungsgebühr gemäss Punkt 4.1.
  • 4.3 Annullationsbedingungen für Segeltörns und Yachtcharter mit einem Skipper der Segelschule Sempachersee, welche durch uns veranstaltet werden: Bei einem Rücktritt bis 90 Tage vor Törnbeginn betragen die Annullationsgebühren 50 % des Törnpreises.Bei einem Rücktritt von 0 bis 90 Tagen vor Törnbeginn betragen die Annullationsgebühren 100 % des Törnpreises. Sie haben die Möglichkeit eine Ersatzperson oder Gruppe zu stellen. In diesem Fall verrechnen wir die Bearbeitungsgebühr von CHF 120.- pro Person, bzw. pro Dossier sowie den Differenzbetrag, falls die Ersatzperson/Gruppe die Reise nicht zum gleichen Preis antritt. Wird die Reise vorzeitig abgebrochen, kann keine Rückerstattung gewährt werden.
  • 4.4 Versicherung
    Wir empfehlen in jedem Fall den Abschluss einer Annullationskostenversicherung, falls Sie nicht bereits eine solche Versicherung besitzen.
  • 4.5 Annullation durch uns
    Eine Annullation durch uns, mangels genügend Anmeldungen, hat spätestens zwei Wochen vor Abreise zu erfolgen. Als kurzfristige Gründe einer Annullation durch uns bleiben vorbehalten, mangelnde Einsatzbereitschaft des vorgesehenen Schiffes oder eines geeigneten Ersatzschiffes, höhere Gewalt, Unruhen, Streik, sowie andere Umstände, welche es ratsam erscheinen lassen, dass im Interesse der Reiseteilnehmer auf die Durchführung der Reise verzichtet wird. Bei der Annullation durch uns erhalten Sie den Preis vollständig zurückbezahlt. Bei Abbruch der Reise vergüten wir Ihnen die nicht genutzten Tage. Schadenersatzansprüche werden ausgeschlossen.

5. „No-show“

Wenn Sie zur Abreise oder zum Abflug nicht oder zu spät erscheinen (No-show), kann keine Rückerstattung des Preises gewährt werden.

6. Beanstandungen

Ihre Beanstandungen und allfälligen Schadenersatzansprüche müssen Sie spätestens vier Wochen nach Rückreise schriftlich geltend machen. Sie sind verpflichtet, bereits während der Reise vor Ort vom Skipper, der Reiseleitung, dem Vercharterer oder sonstigen betroffenen Dienstleistungsunternehmen eine schriftliche Bestätigung zu verlangen, welche Ihre Beanstandung und deren Inhalt festhält.

7. Haftung

  • 7.1 Bei durch uns vermittelte Törns / Kurse, Charteryachten und ReisenAusser bei den Törns und Kursen, welche wir in eigener Regie durchführen, sind wir Vermittler zwischen Ihnen und den in unserer Rechnung/Bestätigung erwähnten Leistungsträgern, deren allgemeine Vertragsbedingungen Vertragsbestandteil sind. Wir können für die richtige Erfüllung dieser Unternehmen nicht einstehen und haften weder bei Unfällen, Verletzungen, Verspätungen, sonstigen Unregelmässigkeiten noch beim Verlust des Gepäcks. Wir stehen jedoch dafür ein, dass wir diese Unternehmen sorgfältig ausgewählt haben und dass wir Sie bei einer gerechtfertigten Beschwerde unterstützen.
  • 7.2 Bei Törns und Yachtcharter mit einem Skipper der Segelschule Sempachersee in eigener Regie Bei Törns und Yachtcharter mit Skipper der Segelschule Sempachersee, welche wir in eigener Regie durchführen, haften wir gemäss diesen AGB und den gesetzlichen Bestimmungen.

8. Reisedokumente

Sie sind für die Besorgung der nötigen Reisedokumente (wie Pass, Visa, Impfungen etc.) selbst verantwortlich. Auf der Rechnung/Bestätigung teilen wir Ihnen die Einreisebedingungen für Ihre Destination mit. Bitte überprüfen Sie gleich bei der Buchung Ihre Reisedokumente auf Gültigkeit und Vollständigkeit. Im Moment ist für keine der publizierten Destinationen eine Schutzimpfung erforderlich. Wir empfehlen Ihnen jedoch Ihre Starrkrampf- Cholera- und Typhusimpfungen bei Ihrem Hausarzt zu überprüfen.

9. Schiffsordnung und ergänzende Bedingungen

Segeltörns und Yachtcharter mit einem Skipper der Segelschule Sempachersee- Die Schiffsordnung und Bedingungen, welche Bestandteil dieser AGB sind, entnehmen Sie dem separaten Blatt „Schiffsordnung“.

10. Programmänderungen

Das Reiseprogramm kann aus nicht vorhersehbaren Umständen Änderungen erfahren (Unterkunft, Transportmittel, Dienstleistungs-träger und Zeiten). Wir verpflichten uns in einem solchen Fall, uns um gleichwertige Ersatzleistungen zu bemühen. Programmänderungen berechtigen zu keinen Schadenersatzforderungen (auch nicht für Folgeschäden wie z.B. Lohnausfall).

11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Unsere Beziehungen zu Ihnen unterliegen dem schweizerischen Recht. Gerichtsstand ist Sursee.
Segelschule Sempachersee 01.01.2020